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Dieser Text ist Teil eines mir unbekannten Buches und liegt mir nur
als schlechte Fotokopie vor. Ich habe keine Ahnung, aus welchem Buch
dieser Text stammt, noch in welchem Jahr es erschienen ist. Hinweise
nehme ich sehr gerne entgegen. Im Text befinden sich sicherlich noch
Fehler, da ich viele Stellen nicht richtig entziffern konnte - vor
allem die lateinischen Passagen und Eigennamen. Es handelt sich hier um
eine Biographie Mentetus Kettwig, mit Gewicht auf seinen beruflichen
Errungenschaften.
Mentet Kettwig, eigentlich Meent, oder Meentet (1) Kettwig ist im Jahre
1674. in unserem an der Eems liegenden schönen Flecken Leer gebohren.
Sein Vater war Bebäus (2) Kettwig, beyder Rechten Doctor daselbst und
seine Mutter Abbenia Weerthmühlen. Ob dieser sein Vater der nemliche
gewesen, welcher im Jahre 1648. den 18ten September, also 26 Jahre vor
seiner Geburt, den zwischen dem Grafen Ulrich und denen Land-Ständen
wegen des Defensions-Werks in den damaligen Kriegs-Läuften wider
auswärtige Einfälle der streifenden Partheyen und anderer Puncte
getroffenen Interims-Vergleich als Deputirter des dritten Standes mit
unterschrieben hat, (3) das kann ich nicht bestimmen.
Wie er in seiner ersten Jugend zu Leer zur Schule kam, konte er, man
mogte sich so viel Mühe mit ihm geben, als man wolte, die Buchstaben
nicht lernen, bis endlich der damalige Lutherische Schulmeister, ein
Hesse von Geburt, es so weit brachte, daß er sie alle zu unterscheiden
wuste, worauf er denn auch aber so schnell zunahm, daß er nicht allein
sofort buchstabiren, sondern auch in der kurzen Zeit von 14 Tagen
fertig lesen konnte. In der untersten Classe der dasigen Lateinischen
Schule machte er auch in Sprachen und sonst solche Schritte, daß er
binnen 2 Jahre ein Schüler der obersten Classe wurde. Im vierzehnten Jahre seines Alters war er schon so weit, daß sein Vater
ihn auf die Universität Gronningen schicken konte. Daselbst studirete
er bis zum Jahre 1688. und nach der Zeit zu Franecker under dem
berühmten Ulrich Huber (4) mit dem grösten Fleis. Auf dieser letzteren
Universität wurde er im Jahre 1692 Doctor der Rechte. Er fing darauf an zu Leer die Rechts-Gelahrheit in Processen und mit
consuliren auszuüben, verheyrathete sich auch mit des Doctors und
Bürgermeisters Hajo Rieckena Tochter zu Norden. Diese Heyrath hatte auf
sein nachheriges Schicksal einen merklichen Einflus, zeiget auch
zugleich, wie es damals hier zu Lande hergegangen sey. Ich muß also die
Besonderheiten und die ferner entstandenen Folgen derselben erzählen. Seine Braut war seiner Mutter Bruders Tochter, welche er ohne
Landesherrliche Dispensation nach den Grundsätzen damaliger Zeit nicht
heyrathen konte. Ein Matrimonial-Fall, in welchem unter jetziger
Glorreichen Königl. Regierung gar nicht mal Dispensation gesuchet zu
werden braucht. Er suchte dieselbe in der gewöhnlichen Ordnung Rechtens
zu erlangen. Der damalige Canzley- und Consistorial-Präsident von Petckum, der fast
alles zu sagen hatte, forderte dafür eine ansehnliche Summe Geldes. Als
Kettwig sich dazu nicht verstehen wolte, wies er ihn mit den Worten von
sich, nun solte er auch das Weibsbild nicht haben, er antwortete ihm
aber gerade zu, nun will ich sie doch haben und ihr sollet nichts
haben. Er verlies darauf Leer, woselbst er auf der einen adelichen Burg
des Herrn von Hane, nemlich der Harderwykschen wohnete, begab sich nach
Emden, suchte bey dem dasigem Geistlichen Ministerium die Dispensation,
holete seine Braut von Norden und lies sich zu Emden copulieren. Diese und noch andere Umstände zogen ihm die Ungunst der Fürstlichen
Räthe zu. Regierungs-Rath Palms, mit dem er noch etwas verwandt war,
hatte ihm die Stelle eines Advocati Fisci angeboten, er hatte solche
aber aus gegründeten Ursachen mit hönischen Worten ausgeschlagen, auch
bey dieser Gelegenheit den Tractat de Ambitu antiquo & hodierno
geschrieben. von Pollmann in seinen Racemationibus ad Institutiones hat
an verschiedenen Orten (5) heimlich darauf angespielet, wenn er die
Hof-Bediente zu schildern suchet, und unten werde ich eine Stelle von
ihm beybringen, woselbst er ganz grob sich darüber auslässet.{mospagebreak} Sein Schwager Rieckena hatte des Hof-Gerichts-Procuratoris Meppen
Tochter zur Vollenziehung der Ehe bey dem Consistorie belanget. In
dieser Sache war Kettwig Advocat. Gleich bey der in dieser Sache
ergangenen ersten Verordnung glaubte er zu merken, daß das Consistorium
partheyisch wäre, er appellirte also davon an den Reichs-Hof-Rath.
Damals war es nichts neues, daß man gleich von der ersten Verordnung
auf den Libell an die Reichs-Gerichte appellirete. Das Consistorium
schlug ihm die Appellation ab, nichts desto weniger setzte er die Sache
zu Wien durch, daselbst wurde der Appellations-Proces erkannt und hier
insinuiret. Das Consistorium ertheilte folgendes Decretum: daß die Processe Kayserl. May. zum Respect vor insinuirt angenommen
würden; jedoch, daß Ihro Hochfürstl. Durchl. als ein Evangelischer
Reichs-Fürst, dem das Jus Episcopale zustünde, sich quaevis competentia
reservirte. und obwohl der Fürst bey dem Reichs-Hof-Rath sich ferner dawider aus
angeführtem Grunde meldete, auch beharrlich wegerte die hiesige Acta
einzusenden, so wurden dennoch arctiores Comulsoriales ad edendum Acta
priora erkannt. Ein gleiches bewürkte er in einer Ehe-Sache Hiske Meecken wider
Engelcke Brennstein. Dergleichen war damals in OstFriesland nicht
erhöret und auch in der That was sonderbares, da bekanntermassen die
höchste Reichs-Gerichte in Ehe-Sachen gar keine Jurisdiction haben, (6)
allenfalls zum höchsten genommen, nur über den Punct, ob das
Consistorium die Acten an eine Juristen-Facultät zu verschicken
schuldig sey, aber nicht, oder sonst nur blos in accidentalibus
causarum exemtarum, si scilicet non disceptatur de substantia &
viribus matrimonii. (7) Auf die Weise machte er nun vollends, daß er
alle Gunst der Fürstlichen Räthe verlohr. Daher denn, wie er von dem Hof-Gericht zugleich mit dem Doctore Tammena
zu einer ledigen Stelle eines Hof-Gerichts-Assessoris präsentiret
wurde, und unerachtet die Madame Kleinau von Sandhorst, damalige
Gemahlin des Fürsten Christian Eberhard, für ihn war, nicht er, sondern
besagter Doctor Tammena zum Assessore erwählet wurde. Er ist auch
nachhera nimmer zu einer Bedienung gelanget, sondern hat bis an sein
Lebens-Ende die Rechts-Practic getrieben. Dieses aber auch mit grossem
Ruhm und einem allgemeinen Beyfall, sowol bey den hierländischen Ober-
und Unter-Gerichten, als auch bey beiden höchsten Reichs-Gerichten. Er
hatte eine unglaublich starke *Prarin und war einer der Advocaten
erster Grösse seiner Zeit, hatte auch von verschiedenen adelichen
Häusern dieses Landes jährliche Besoldungen, um sich beständig in
allerhand Vorfällen und Rechts-Angelegeneheiten seines Raths bedienen
zu können. Was verschiedenen grossen Gelehrten wiederfahren ist, daß sie nemlich
in ihrer Jugend beynahe ums Leben gekommen wären, das hat sich auch mit
ihm zugetragen. Horn, der bekannte Politiker, fiel in seiner Jugend
unter die Mörder, (8) kam aber durch den *Terentz, welchen er bey
sich hatte und woraus man erkannte, daß er nur ein Schüler sey,
glücklich davon. Vincentius Blaccius that in seiner zartesten Kindheit
einen so schweren Fall, daß er zwar den einen Arm zerbrach, doch noch
das Leben davon trug. (9) Gundling bestieg als ein gantz junger Knabe
einen hohen steilen Berg, der nicht weit von seines Vaters Hause war,
er konte aber nicht wieder herunter finden, brachte drey ganze Tage auf
der Spitze des Berges zu, kam aber doch noch glücklich herunter. (10)
Apsius wurde von seiner Amme im Schlaf beynahe erdrucket, im vierten
Jahre seines Alters wäre er halb im Schnee ersticket, nachhero fiel er
von einem hohen Gerüst herunter, blieb aber mit seinem Gürtel an einem
Balken hängen und zu Brüssel wäre er gewis ersoffen, wenn ihm nicht
noch zu rechter Zeit ein Müller zu Hülfe gekommen wäre. (11) Conrad
Rittershusius ist viermal aus Lebens-Gefahr, zumal im Wasser, errettet.
(12) Unser Kettwig wurde in der Schule durstig und erhielt die Erlaubnis
nach Hause zu gehen, er konte aber so lange sich nicht gedulden,
sondern lief zu dem nächsten Brunnen, um daselbst Wasser zu schöpfen
und zu trinken. Wie er den mit Wasser angefüllten Eimer herausnehmen
will, wird derselbe ihm zu schwer, er stürtzet mit demselben in den
Brunnen herunter, bekommt aber zum Glück die Kette des Wasser-Eimers in
die Hände, welche er fest hält und sich mit den Füssen auf den
Eimer selbst stützet. Wegen der Schwere seiner Kleider, die durch und
durch nas waren, fiel es ihm aber unmöglich bey der Kette aus dem so
tiefen Brunnen sich in die Höhe zu bringen, und würde er gewis haben
ersäufen müssen, wenn nicht ihm wie dem Apsius, jemand zu Hülfe und
nach Verlauf einer Zeit von zwey Stunden von ungefehr ein Mann, um
Wasser zu holen, gekommen wäre, welcher ihn mit Hinunterlassung einer
langen Leiter in den Brunnen vom Tode erettete. Kettwig war ein Mann mittelmässiger Statur, sprach zu Hause wenig, ging
nie aus, auch nie aus der Stadt, als wenn es Gerichtlicher Geschäfte
halber geschehen muste, er hatte, so wie ein Fernel (13) an allen
Ergetzlichkeiten kein Vergnügen, ging gar in keine Gesellschaften, noch
hielt dieselbe in seinem Hause. Dabey war er von einer gantz eigenen
Lebens-Art. Er machte zwar nicht wie Andreas Osiander,
welcher des Abends um 9 Uhr zu studiren anfing und damit fortfuhr bis
des Morgens zwey Uhr, aus Nacht Tag; (14) allein er stand im Winter
sowol, als im Sommer um 3 Uhr auf, arbeitete oder studierte bis um 11
Uhr, alsdann er seine Mittags-Mahlzeit hielte. Nach Tisch legte er sich
zur Ruhe und kam gegen 3 Uhr wieder zum Vorschein. Von dieser Zeit fing
er wiederum zu lesen an, oder sprach seine Partheyen. Keine einzige
Stunde brachte er täglich zu, ohne zu arbeiten, oder zu lesen. Des
Vormittags sprach er mit niemandem seiner Partheyen. Denn wenn er in
einer Sache, als Advocat, bestellet wurde, so bedung er sich gleich
Anfangs aus, daß wenn sie etwas mündlich mit ihm zu sprechen habe,
solches Nachmittags von 3 bis 6 geschehen müsse. Waren es aber
auswärtige Partheyen oder Noth-Sachen, lies er sich auch des Morgens
sprechen. Auf den Schlag 6 Uhr des Abends ging er sowol im Winter, als im
Sommer zu Bette und darin war er bis aufs äusserste gestrenge. (15) So
war er sich alle Tage gleich. Er hat einen grossen, theils practischen,
theils gelehrten Briefwechsel geführet. alls mit dem
Reichs-Hof-Raths-Agenten Johann Jacob Joannelli, welcher 1715. von
Kayser Carln dem sechsten zum kayserlichen Rath in Mayland bestellet
wurde, mit denen Reichs-Hofraths-Agenten Kistler von Kle*ss von Maul,
welchen letzeren der Kayser seiner Geschicklichkeiten halber in den
Freyherrn-Stand von Huldeberg erhob, zu Wetzlar mit den Licentiaten und
Reichs-Kammer-Gerichts-Advocaten Faber, Doctor Herd und andern, sodann
mit dem bekannten Rechts-Gelahrten Feitmann, dem grossem Leibnitz und
andern. Wie jener, der Professor Feltmann, hier zu Lande Hofgerichts-Assessor
wurde, vermehrete sich diese Freundschaft. Feltmann, der ein
Schwieger-Vater des (zuletzt seiner Sinne beraubten)
Hofgerichts-Secretarii Cloppenburg war, gerieth mit dem damaligen
Vice-Hofrichter Hüneken in Feindschaft und daher entstand auch
durchgehendes auf dem Gericht bey dem Referat ein heftiger Wort-Wechsel
zwischen diesen beiden. (16) Kettwig war sein heimlicher Beystand und
unterstützte Feltmann mit seinen Confiliis. Von der Correspondenz mit
Leibnitz zeiget dieses, daß Leibnitz in Collectaneis Ethymologicis (17)
der hierländischen seltenen Handschrift des Memoriale Linguae Frisiae
Antiquae des Cadovius (der sich Anfangs Müller schrieb) erwehnet,
welche ihm gewis durch niemanden anders, als durch den Brief-Wechsel
mit Ketwig bekannt geworden und mitgetheilet seyn wird. Kettwig
hat ihm auch das Absterben des Feltmanns gemeldet. Dies erzählet der
ehemalige Professor Withoff zu Duisburg in der Lebensbeschreibung des
Feltmanns mit folgenden Worten: (18) Obiit Bremae in Legatione, quam eo negotiorum quorundam publicorum
causa susceperar anno 1696., aetatis vero 59., quemadmodum ex epistola
Menteti Kettwigii, eo anno die V. Junii feripta, cognoscitur, quam
diligentissimus Joachimus Fredericus Tellerus Monumentor. Var.
ineditor. Trimestri VI. pag. 380. in lucem protraxit. Respondit eodem
mox anno Leibnitius & c. und der Herausgeber dieser Werke füget in der Anmerkung hinzu: Is Mentetus Kettwig fuit amicus nostri Auctoris. & de veritate
Philosophiae Hobbesianae contra Ulricum Huberum ad nostrum Gerhardum
(Feltmannum) scripsit.{mospagebreak} Kortholt seine Epistolae Leibnitii ad diversos (19) sind mir nicht zur
Hand, ich weis also nicht, ob darin auch Briefe an Kettwig vorkommen,
jedoch ist mir ein Beweis bekannt, daß Leibnitz in den wichtigsten
statistischen Materien mit ihm sich in Briefen unterredet und ihn zu
Rathe gezogen habe. Dieses ist: Excerptum ex Leibnitii Epistola ad Mentetum Kettwigium, qua mentionem
facit libri sub Fürstenerii nomine olim a fe editi & simul fastum
Criticum Juvenum eruditorum placide redarguit in Fellers Monumentis
ineditis Trimestrib. VI. pag. 380. und in Ludovici Leben Leibnitzens.
Zedler in Univers. Ler. im 16ten Band Seite 1574. Es scheinet auch, daß Leibnitz an der Controvers, welche Kettwig mit
dem grossen Huber geführet, Antheil gehabt habe, wenigstens hat er
folgendes geschrieben: Judicium de Hobbesio circa notiones necessarias
& contigentes, welche man antrift in Feriis Aestivis Groninganis
anni 1733. cum notis Engelhardi. Zedler am angezogenen Orte Seite 1553. Kettwig war nicht allein ein grosser Practicus, sondern auch ein Mann
von sonst feiner Gelehrsamkeit, und von philosophischen Scharfsinn.
Seine Abhandelung de Ambitu antiquo & hodierno zeiget soches. Buder
saget davon, perstringit fraudes maxime Advocatorum (20) und Leyser
(21) schreibet davon folgendes: Mirifice Claudianus in versibus 261. fqq. Crescite Virtutes,
foecundaque floreat aetas Ingeniis patuit campus certusque merenti.
Stat favor, ornatus proprius industria donis Surgite fopitae, quos
obruit ambitus artes. Nil licet invidiae Stilicho dum prospicit orbi.
Mirifice inquam, haec Claudianus, fed assentatorie scribit, non vere,
nec temporibus, quibus scripsit, convenienes Imperabant tunc Arcadias
& Honorius, stupidissimi principes aut potius Arcadii nomine
Rufinus - & his extinctis Honorii nomine solus Stilicho, pessimi
homines, qui quam iustitiam, munera publica, honores, omnia denique
venalia habuerant *** Zofimus. Itaque Kettwigbus in liberho ille,
quam Bremae 1696. de Ambitu antiquo & hodierno editit, ut saepe in
historiis & antiquitatibus labitur, ita in eo etiam labitur, quod
Claudianus ista vere de suis temporibus scribere potuisse putat. Multa
quoque in eo Kettwigii libro ridicula sunt, ipsum adeo exordium, ubi
lucum Petronii de Quartilla quae nunquam se virginem fuisse meminit, ad
ambitum trahit, sed & illud argumentum, quod parte III. de Mose
& eius LXX. Assessoribus ducit. Id tamen ingeniosum est
lectoribusque placebit, quod inanes honorum fine vero honore &
munere titulos in parte I. campanam fine pistillo appellat. Ich will von der Richtigkeit der Leyserschen Critic nicht urtheilen,
sondern ich will nur eine kleine Anmerkung dabey machen. Des Zosimus
Zeugnis, worauf er sich berufet, von dem schlechten Character des
Stiliche. des Kaysers Honorius ersten Minister, kann man nicht
verwerfen allein der Graf Joseph Gabaleo, königl. Pohl. und
Chur-Sächsischer Cammerherr in seiner Abhandelung ad Legem Juliam de
Ambitu (22) hält davor, daß man diese Verse des Claudian nicht in dem
Verstande nehmen müsse, als wenn Claudian solche nach der Warheit
geschrieben, sondern daß er nur dem alten Rom solche glücklichen Zeiten
gewünschet habe. Daher der Graf solche folgendergestalt lieset: Crescite virtutes, foecundaque floreat aetas! Ingeniis pateat campus,
certusque merenti Stet favor. Ornetur propriis industria donis. Surgite
sopitae, quas Ambitus obruit, artes. Wenn diese Bemerkung richtig wäre, so trift die Critic des
scharfsinnigen Leysers Kettwigen nicht, sonst aber alle beide, den
Grafen sowol, als ihn. Nimmer würde auch Leyser bey der Frage: An Princeps qui munus publicum
olim vendidit, atque nunc emtori fine causa aufert, pecuniam acceptam
restituque obligatus sit? geschrieben haben. (23) Negat Kettwigius ex
eneptissima ratione, quoniam feilicet, quod meretrici datur, repeti non
possit secundum L. 4. §. 3. de Condict. ob turpem vel iniustam causam,
wenn ihm die Umstände, unter welchen er damalen gelebet und welche zu
der ganzen Abhandlung Anlas gegeben, wenn ihm sein Auftritt mit dem
Präsidenten von Perkum, der umständige Untrag des Regierungs-Raths
Palms u. bekannt gewesen wären, als worauf diese Stelle eine beissende
Anspielung ist, die gewis fein und sinnreich genug angebracht worden. Als Huber sein specimen Philosophiae Civilis & c. herausgab,
widersetzte er sich demselben öffentlich. Es ist zu verwundern, daß er
sich an einen Mann gewaget, der nicht nur sein Lehrer, sondern auch von
so grossem Ruhm war, welcher die Verehrung der gantzen großen Welt an
sich zog und der dabey sich selbst zu gros hielt, Widerspruch von
jemanden zu ertragen. Leyser hat letzteres sehr schön geschildert: (24) Er war ein Mann von gesetztem Wesen und scheuete niemanden, daher denn
auch die damalige Fürstliche Räthe, die ihm so sehr zuwider waren,
nicht ungeahndet von ihm wegkamen. Bey dem Epilog der 8ten Novelle
schreibet Pollmann, (25) contrarium male practicatur hodie ab
officialibus & praefectis nostrae ostfrisicae, ex quo non
asymbolos, sed gratis in dativo casu conferuntur officia, quod merito
abhorret Kettwig in noviter Bremae impresso & edito, hic autem
Emdae concepto Tractatu de Ambitu antiquo & hodierno, cuius
editioni quod intercesserint & restiterint quidam Aulici nec dum
sufficiens ratio mihi in notuit. Seine Schriften sind, de Ambitu antiquo & hodierno. Bremae 1695. de
Veritate Philisophiae Hobbesianae contra Ulricum Huberum. und hat er
noch vieles in der Handschrift nachgelassen, so aber alles verlohren
gegangen ist. Diesen letzteren Tractat hat er seinem Freunde Gerhard
Feltmann zugeschrieben. Er starb im Herbst 1733. und ist in der grossen
Kirch zu Emden, in dem Chore, woselbst die Eheleute copuliret werden,
begraben. Er hat Sechs Kinder gezeuget, von welchem aber nur ein Sohn, mit dem
Vater gleiches Namens, nicht aber gleicher Eigenschaft übrig geblieben
ist; vielmehr ist es ein Mann, der zu gar keiner Bedienung gelanget
ist, der nicht studiret hat, sondern von einigen ererbten Einkünften
kümmerlich lebet. Sein Enkel aber ist ein ehrlicher Zwirnmacher in
Emden. Es trifft hier wiederum die Anmerkung zu, welche ich aber bey
dem Artikel Eppius aus dem Bayle gemachet habe. Albertus{mospagebreak} Fußnoten (1) Man sehe Cadovii Memoriale Linguae Frisiae antiquae, Msopr. pag. mihi 270. (2) Der eigentliche alte Ostfriesische Name ist Bahbe oder Base. Cadovius Seite 260. (3) OstFrl. Historie Tom. 2. Seite 711. (4) Mit welchem seinen Lehrer er nachhero, wie man unten sehen wird, Controversen geführet. (5) Pag. 5. Alias autem contra adulatores aulicos (qui juxta Juven.
fax. 4. de magnis majora lequuntur, & merito male audiunt, tanquam
plusquam servicorrupti rei ut est videre. 2. Chronicon. 24. vers 2.
& 17. cum seqq. Hosea 7. vers 3.) Principum & Comitum bactenus,
per ques saepe quicquid libes licer. (6) de Ludolff de Jure & Processu Cameral. Tis 43. num 14. Causa
matrimonials neque per viam S. Q. neque per viam appellationis ad
Cameram speciat, secilla inter subditos Imperii mora, quoad Catholicas
coram Papa, quoad Augustae Confess. addictos coram horum Consistoriis
dirimenda. cit. loc. num. 15 & 16. (7) de Ludolff c. l. fit. 47. n. 17. Freyherr von Cramer in den
Wetzlarischen Reben-Stunden im 120 Theil im 3ten Stück, sodann in denen
Observat. Juris Universi Tom. IV. O. M L. (8) Reinmann Einheit. zur Hist. der Gelehrs. 5ter Band Seite 210. (9) Reinmann im 4ten Band Seite 621. (10) Fächers Gelehrt. Lexicon im 2ten Band Art. Gundl. Seite 1279, 1280.
(11) Reinmann im 3ten Band S. 85. 86. (12) Brucker im Ehren-Tempel der deutschen Gelehrsamkeit Seite 102. in der Anmerkung * (13) Bayle Art. Joh. Fernel, Leib-Artzt Heinrichs des 2ten, Königs von
Frankreich, Tom. 2. Seite 485. Anmerk. B. Er bekümmerte sich weder um
Spiele, noch Spatzier-Gänge, noch Gastgebote, noch Unterredungen.
(14) Reinmann in der G. H. im 3ten Band S. 92. (15) Sein itzo noch lebender ungefehr 80jähriger Sohn, von dessen
eigener Wissenschaft ich alle Besonderheiten von diesem Manne erlernet
habe, hat mir erzählet, daß einst um 6 Uhr des Abends ein Bauer
gekommen und ihn sprechen, oder ihn consuliren wollen, daß er aber
unerachtet der Bauer ihm einen Louisd'or bieten lassen, wenn es thun
würde, dennoch sich dessen verwegert habe. (16) Man hat mir erzählet, daß man es auf dem Schlos Wall fst von Wort
zu Wort hören können, wenn diese beyde gegen einander gezanket hätten.
Das Hofgericht war damals am Schlos-Wall, woselbst nun die Wohnung des
Herrn General-Superintendenten ist.
(17) Part. 2. pag. 258. (18) Duorum Fratrum Gerhardi & Theodori Feltmann Opera Juridica.
Editit & praefatus est, Johannes Jacobus von Hasselt, ICrus
Arnhemiae 1764. in fol. in Praefatione. (19) Leipzig 1734. (20) In Bibliothec. Jur. select. cap. 13. pag. 488. (Edit. 8.) (21) In Media. ad ff. Tom, 9. sp. 622. med. I. pag. 899. (22) Josefi Gabaleonis Comitis Sarmatorii ad L. F de Ambitu Commentatio
Editio 2nda. Lipsia 1744. in 4. Allerneueste Nachrichten von
Juristischen Büchern (Jena und Leipzig 1744. in 8.) im 4ten Bande im 27
Theil Seite 184 bis 193. (23) Am angezogenem Orte Med. II. Seite 900. (24) Med. ad ff. Vol. 2. spec. 130. Maxima sunt Hubert in
Jurisprudentiam merita. Qui scripta eius legunt ingenium viri doctri
aunque non possunt non ***. At, ut Juvenalis verbu ex Saryra 6. mea
factam, cum magnis [***] (25) In Racemationibus ad lust. pag. 255.
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