Mentetus Kettwig (1674-1733)

Dieser Text entstammt dem Buch “Das gelehrte Ost Friesland” (3. Band) von Enno Johann Heinrich Tiaden, erschienen in Aurich im Jahr 1790. Im Text befinden sich sicherlich noch Fehler, da ich viele Stellen nicht richtig entziffern konnte – vor allem die lateinischen Passagen und Eigennamen (der hier verlinkte Google-Scan stand mir damals noch nicht zur Verfügung und ich habe den Text noch nicht korrigiert). Es handelt sich hier um eine Biographie Mentetus Kettwig, mit Gewicht auf seinen beruflichen Errungenschaften.

Mentet Kettwig, eigentlich Meent, oder Meentet (1) Kettwig ist im Jahre 1674. in unserem an der Eems liegenden schönen Flecken Leer gebohren. Sein Vater war Bebäus (2) Kettwig, beyder Rechten Doctor daselbst und seine Mutter Abbenia Weerthmühlen. Ob dieser sein Vater der nemliche gewesen, welcher im Jahre 1648. den 18ten September, also 26 Jahre vor seiner Geburt, den zwischen dem Grafen Ulrich und denen Land-Ständen wegen des Defensions-Werks in den damaligen Kriegs-Läuften wider auswärtige Einfälle der streifenden Partheyen und anderer Puncte getroffenen Interims-Vergleich als Deputirter des dritten Standes mit unterschrieben hat, (3) das kann ich nicht bestimmen.
Wie er in seiner ersten Jugend zu Leer zur Schule kam, konte er, man mogte sich so viel Mühe mit ihm geben, als man wolte, die Buchstaben nicht lernen, bis endlich der damalige Lutherische Schulmeister, ein Hesse von Geburt, es so weit brachte, daß er sie alle zu unterscheiden wuste, worauf er denn auch aber so schnell zunahm, daß er nicht allein sofort buchstabiren, sondern auch in der kurzen Zeit von 14 Tagen fertig lesen konnte. In der untersten Classe der dasigen Lateinischen Schule machte er auch in Sprachen und sonst solche Schritte, daß er binnen 2 Jahre ein Schüler der obersten Classe wurde.

Im vierzehnten Jahre seines Alters war er schon so weit, daß sein Vater ihn auf die Universität Gronningen schicken konte. Daselbst studirete er bis zum Jahre 1688. und nach der Zeit zu Franecker under dem berühmten Ulrich Huber (4) mit dem grösten Fleis. Auf dieser letzteren Universität wurde er im Jahre 1692 Doctor der Rechte.

Er fing darauf an zu Leer die Rechts-Gelahrheit in Processen und mit consuliren auszuüben, verheyrathete sich auch mit des Doctors und Bürgermeisters Hajo Rieckena Tochter zu Norden. Diese Heyrath hatte auf sein nachheriges Schicksal einen merklichen Einflus, zeiget auch zugleich, wie es damals hier zu Lande hergegangen sey. Ich muß also die Besonderheiten und die ferner entstandenen Folgen derselben erzählen.

Seine Braut war seiner Mutter Bruders Tochter, welche er ohne Landesherrliche Dispensation nach den Grundsätzen damaliger Zeit nicht heyrathen konte. Ein Matrimonial-Fall, in welchem unter jetziger Glorreichen Königl. Regierung gar nicht mal Dispensation gesuchet zu werden braucht. Er suchte dieselbe in der gewöhnlichen Ordnung Rechtens zu erlangen.

Der damalige Canzley- und Consistorial-Präsident von Petckum, der fast alles zu sagen hatte, forderte dafür eine ansehnliche Summe Geldes. Als Kettwig sich dazu nicht verstehen wolte, wies er ihn mit den Worten von sich, nun solte er auch das Weibsbild nicht haben, er antwortete ihm aber gerade zu, nun will ich sie doch haben und ihr sollet nichts haben. Er verlies darauf Leer, woselbst er auf der einen adelichen Burg des Herrn von Hane, nemlich der Harderwykschen wohnete, begab sich nach Emden, suchte bey dem dasigem Geistlichen Ministerium die Dispensation, holete seine Braut von Norden und lies sich zu Emden copulieren.

Diese und noch andere Umstände zogen ihm die Ungunst der Fürstlichen Räthe zu. Regierungs-Rath Palms, mit dem er noch etwas verwandt war, hatte ihm die Stelle eines Advocati Fisci angeboten, er hatte solche aber aus gegründeten Ursachen mit hönischen Worten ausgeschlagen, auch bey dieser Gelegenheit den Tractat de Ambitu antiquo & hodierno geschrieben. von Pollmann in seinen Racemationibus ad Institutiones hat an verschiedenen Orten (5) heimlich darauf angespielet, wenn er die Hof-Bediente zu schildern suchet, und unten werde ich eine Stelle von ihm beybringen, woselbst er ganz grob sich darüber auslässet.
Sein Schwager Rieckena hatte des Hof-Gerichts-Procuratoris Meppen Tochter zur Vollenziehung der Ehe bey dem Consistorie belanget. In dieser Sache war Kettwig Advocat. Gleich bey der in dieser Sache ergangenen ersten Verordnung glaubte er zu merken, daß das Consistorium partheyisch wäre, er appellirte also davon an den Reichs-Hof-Rath. Damals war es nichts neues, daß man gleich von der ersten Verordnung auf den Libell an die Reichs-Gerichte appellirete. Das Consistorium schlug ihm die Appellation ab, nichts desto weniger setzte er die Sache zu Wien durch, daselbst wurde der Appellations-Proces erkannt und hier insinuiret. Das Consistorium ertheilte folgendes Decretum:

daß die Processe Kayserl. May. zum Respect vor insinuirt angenommen würden; jedoch, daß Ihro Hochfürstl. Durchl. als ein Evangelischer Reichs-Fürst, dem das Jus Episcopale zustünde, sich quaevis competentia reservirte.

und obwohl der Fürst bey dem Reichs-Hof-Rath sich ferner dawider aus angeführtem Grunde meldete, auch beharrlich wegerte die hiesige Acta einzusenden, so wurden dennoch arctiores Comulsoriales ad edendum Acta priora erkannt.

Ein gleiches bewürkte er in einer Ehe-Sache Hiske Meecken wider Engelcke Brennstein. Dergleichen war damals in OstFriesland nicht erhöret und auch in der That was sonderbares, da bekanntermassen die höchste Reichs-Gerichte in Ehe-Sachen gar keine Jurisdiction haben, (6) allenfalls zum  höchsten genommen, nur über den Punct, ob das Consistorium die Acten an eine Juristen-Facultät zu verschicken schuldig sey, aber nicht, oder sonst nur blos in accidentalibus causarum exemtarum, si scilicet non disceptatur de substantia & viribus matrimonii. (7) Auf die Weise machte er nun vollends, daß er alle Gunst der Fürstlichen Räthe verlohr.

Daher denn, wie er von dem Hof-Gericht zugleich mit dem Doctore Tammena zu einer ledigen Stelle eines Hof-Gerichts-Assessoris präsentiret wurde, und unerachtet die Madame Kleinau von Sandhorst, damalige Gemahlin des Fürsten Christian Eberhard, für ihn war, nicht er, sondern besagter Doctor Tammena zum Assessore erwählet wurde. Er ist auch nachhera nimmer zu einer Bedienung gelanget, sondern hat bis an sein Lebens-Ende die Rechts-Practic getrieben. Dieses aber auch mit grossem Ruhm und einem allgemeinen Beyfall, sowol bey den hierländischen Ober- und Unter-Gerichten, als auch bey beiden höchsten Reichs-Gerichten. Er hatte eine unglaublich starke *Prarin und war einer der Advocaten erster Grösse seiner Zeit, hatte auch von verschiedenen adelichen Häusern dieses Landes jährliche Besoldungen, um sich beständig in allerhand Vorfällen und Rechts-Angelegeneheiten seines Raths bedienen zu können.

Was verschiedenen grossen Gelehrten wiederfahren ist, daß sie nemlich in ihrer Jugend beynahe ums Leben gekommen wären, das hat sich auch mit ihm zugetragen. Horn, der bekannte Politiker, fiel in seiner Jugend unter die  Mörder, (8) kam aber durch den *Terentz, welchen er bey sich hatte und woraus man erkannte, daß er nur ein Schüler sey, glücklich davon. Vincentius Blaccius that in seiner zartesten Kindheit einen so schweren Fall, daß er zwar den einen Arm zerbrach, doch noch das Leben davon trug. (9) Gundling bestieg als ein gantz junger Knabe einen hohen steilen Berg, der nicht weit von seines Vaters Hause war, er konte aber nicht wieder herunter finden, brachte drey ganze Tage auf der Spitze des Berges zu, kam aber doch noch glücklich herunter. (10) Apsius wurde von seiner Amme im Schlaf beynahe erdrucket, im vierten Jahre seines Alters wäre er halb im Schnee ersticket, nachhero fiel er von einem hohen Gerüst herunter, blieb aber mit seinem Gürtel an einem Balken hängen und zu Brüssel wäre er gewis ersoffen, wenn ihm nicht noch zu rechter Zeit ein Müller zu Hülfe gekommen wäre. (11) Conrad Rittershusius ist viermal aus Lebens-Gefahr, zumal im Wasser, errettet. (12)

Unser Kettwig wurde in der Schule durstig und erhielt die Erlaubnis nach Hause zu gehen, er konte aber so lange sich nicht gedulden, sondern lief zu dem nächsten Brunnen, um daselbst Wasser zu schöpfen und zu trinken. Wie er den mit Wasser angefüllten Eimer herausnehmen will, wird derselbe ihm zu schwer, er stürtzet mit demselben in den Brunnen herunter, bekommt aber zum Glück die Kette des Wasser-Eimers in die Hände, welche er fest  hält und sich mit den Füssen auf den Eimer selbst stützet. Wegen der Schwere seiner Kleider, die durch und durch nas waren, fiel es ihm aber unmöglich bey der Kette aus dem so tiefen Brunnen sich in die Höhe zu bringen, und würde er gewis haben ersäufen müssen, wenn nicht ihm wie dem Apsius, jemand zu Hülfe und nach Verlauf einer Zeit von zwey Stunden von ungefehr ein Mann, um Wasser zu holen, gekommen wäre, welcher ihn mit Hinunterlassung einer langen Leiter in den Brunnen vom Tode erettete.

Kettwig war ein Mann mittelmässiger Statur, sprach zu Hause wenig, ging nie aus, auch nie aus der Stadt, als wenn es Gerichtlicher Geschäfte halber geschehen muste, er hatte, so wie ein Fernel (13) an allen Ergetzlichkeiten kein Vergnügen, ging gar in keine Gesellschaften, noch hielt dieselbe in seinem Hause. Dabey war er von einer gantz eigenen Lebens-Art. Er machte zwar  nicht wie  Andreas Osiander, welcher des Abends um 9 Uhr zu studiren anfing und damit fortfuhr bis des Morgens zwey Uhr, aus Nacht Tag; (14) allein er stand im Winter sowol, als im Sommer um 3 Uhr auf, arbeitete oder studierte bis um 11 Uhr, alsdann er seine Mittags-Mahlzeit hielte. Nach Tisch legte er sich zur Ruhe und kam gegen 3 Uhr wieder zum Vorschein. Von dieser Zeit fing er wiederum zu lesen an, oder sprach seine Partheyen. Keine einzige Stunde brachte er täglich zu, ohne zu arbeiten, oder zu lesen. Des Vormittags sprach er mit niemandem seiner Partheyen. Denn wenn er in einer Sache, als Advocat, bestellet wurde, so bedung er sich gleich Anfangs aus, daß wenn sie etwas mündlich mit ihm zu sprechen habe, solches Nachmittags von 3 bis 6 geschehen müsse. Waren es aber auswärtige Partheyen oder Noth-Sachen, lies er sich auch des Morgens sprechen.

Auf den Schlag 6 Uhr des Abends ging er sowol im Winter, als im  Sommer zu Bette und darin war er bis aufs äusserste gestrenge. (15) So war er sich alle Tage gleich. Er hat einen grossen, theils practischen, theils gelehrten Briefwechsel geführet. alls mit dem Reichs-Hof-Raths-Agenten Johann Jacob Joannelli, welcher 1715. von Kayser Carln dem sechsten zum kayserlichen Rath in Mayland bestellet wurde, mit denen Reichs-Hofraths-Agenten Kistler von Kle*ss von Maul, welchen letzeren der Kayser seiner Geschicklichkeiten halber in den Freyherrn-Stand von Huldeberg erhob, zu Wetzlar mit den Licentiaten und Reichs-Kammer-Gerichts-Advocaten Faber, Doctor Herd und andern, sodann mit dem bekannten Rechts-Gelahrten Feitmann, dem grossem Leibnitz und andern.

Wie jener, der Professor Feltmann, hier zu Lande Hofgerichts-Assessor wurde, vermehrete sich diese Freundschaft. Feltmann, der ein Schwieger-Vater des (zuletzt seiner Sinne beraubten) Hofgerichts-Secretarii Cloppenburg war, gerieth mit dem damaligen Vice-Hofrichter Hüneken in Feindschaft und daher entstand auch durchgehendes auf dem Gericht bey dem Referat ein heftiger Wort-Wechsel zwischen diesen beiden. (16) Kettwig war sein heimlicher Beystand und unterstützte Feltmann mit seinen Confiliis. Von der Correspondenz mit Leibnitz zeiget dieses, daß Leibnitz in Collectaneis Ethymologicis (17) der hierländischen seltenen Handschrift des Memoriale Linguae Frisiae Antiquae des Cadovius (der sich Anfangs Müller schrieb) erwehnet, welche ihm gewis durch niemanden anders, als durch den Brief-Wechsel mit Ketwig  bekannt geworden und mitgetheilet seyn wird. Kettwig hat ihm auch das Absterben des Feltmanns gemeldet. Dies erzählet der ehemalige Professor Withoff zu Duisburg in der Lebensbeschreibung des Feltmanns mit folgenden Worten: (18)

Obiit Bremae in Legatione, quam eo negotiorum quorundam publicorum causa susceperar anno 1696., aetatis vero 59., quemadmodum ex epistola Menteti Kettwigii, eo anno die V. Junii feripta, cognoscitur, quam diligentissimus Joachimus Fredericus Tellerus Monumentor. Var. ineditor. Trimestri VI. pag. 380. in lucem protraxit. Respondit eodem mox anno Leibnitius & c.
und der Herausgeber dieser Werke füget in der Anmerkung hinzu:

Is Mentetus Kettwig fuit amicus nostri Auctoris. & de veritate Philosophiae Hobbesianae contra Ulricum Huberum ad nostrum Gerhardum (Feltmannum) scripsit.{mospagebreak}

Kortholt seine Epistolae Leibnitii ad diversos (19) sind mir nicht zur Hand, ich weis also nicht, ob darin auch Briefe an Kettwig vorkommen, jedoch ist mir ein Beweis bekannt, daß Leibnitz in den wichtigsten statistischen Materien mit ihm sich in Briefen unterredet und ihn zu Rathe gezogen habe. Dieses ist:

Excerptum ex Leibnitii Epistola ad Mentetum Kettwigium, qua mentionem facit libri sub Fürstenerii nomine olim a fe editi & simul fastum Criticum Juvenum eruditorum placide redarguit in Fellers Monumentis ineditis Trimestrib. VI. pag. 380. und in Ludovici Leben Leibnitzens. Zedler in Univers. Ler. im 16ten Band Seite 1574.

Es scheinet auch, daß Leibnitz an der Controvers, welche Kettwig mit dem grossen Huber geführet, Antheil gehabt habe, wenigstens hat er folgendes geschrieben: Judicium de Hobbesio circa notiones necessarias & contigentes, welche man antrift in Feriis Aestivis Groninganis anni 1733. cum notis Engelhardi. Zedler am angezogenen Orte Seite 1553.

Kettwig war nicht allein ein grosser Practicus, sondern auch ein Mann von sonst feiner Gelehrsamkeit, und von philosophischen Scharfsinn. Seine Abhandelung de Ambitu antiquo & hodierno zeiget soches. Buder saget davon, perstringit fraudes maxime Advocatorum (20) und Leyser (21) schreibet davon folgendes:

Mirifice Claudianus in versibus 261. fqq. Crescite Virtutes, foecundaque floreat aetas Ingeniis patuit campus certusque merenti. Stat favor, ornatus proprius industria donis Surgite fopitae, quos obruit ambitus artes. Nil licet invidiae Stilicho dum prospicit orbi. Mirifice inquam, haec Claudianus, fed assentatorie scribit, non vere, nec temporibus, quibus scripsit, convenienes Imperabant tunc Arcadias & Honorius, stupidissimi principes aut potius Arcadii nomine Rufinus – & his extinctis Honorii nomine solus Stilicho, pessimi homines, qui quam iustitiam, munera publica, honores, omnia denique venalia habuerant  *** Zofimus. Itaque Kettwigbus in liberho ille, quam Bremae 1696. de Ambitu antiquo & hodierno editit, ut saepe in historiis & antiquitatibus labitur, ita in eo etiam labitur, quod Claudianus ista vere de suis temporibus scribere potuisse putat. Multa quoque in eo Kettwigii libro ridicula sunt, ipsum adeo exordium, ubi lucum Petronii de Quartilla quae nunquam se virginem fuisse meminit, ad ambitum trahit, sed & illud argumentum, quod parte III. de Mose & eius LXX. Assessoribus ducit. Id tamen ingeniosum est lectoribusque placebit, quod inanes honorum fine vero honore & munere titulos in parte I. campanam fine pistillo appellat.
Ich will von der Richtigkeit der Leyserschen Critic nicht urtheilen, sondern ich will nur eine kleine Anmerkung dabey machen. Des Zosimus Zeugnis, worauf er sich berufet, von dem schlechten Character des Stiliche. des Kaysers Honorius ersten Minister, kann man nicht verwerfen allein der Graf Joseph Gabaleo, königl. Pohl. und Chur-Sächsischer Cammerherr in seiner Abhandelung ad Legem Juliam de Ambitu (22) hält davor, daß man diese Verse des Claudian nicht in dem Verstande nehmen müsse, als wenn Claudian solche nach der Warheit geschrieben, sondern daß er nur dem alten Rom solche glücklichen Zeiten gewünschet habe. Daher der Graf solche folgendergestalt lieset:

Crescite virtutes, foecundaque floreat aetas! Ingeniis pateat campus, certusque merenti Stet favor. Ornetur propriis industria donis. Surgite sopitae, quas Ambitus obruit, artes.
Wenn diese Bemerkung richtig wäre, so trift die Critic des scharfsinnigen Leysers Kettwigen nicht, sonst aber alle beide, den Grafen sowol, als ihn.

Nimmer würde auch Leyser bey der Frage: An Princeps qui munus publicum olim vendidit, atque nunc emtori fine causa aufert, pecuniam acceptam restituque obligatus sit? geschrieben haben. (23) Negat Kettwigius ex eneptissima ratione, quoniam feilicet, quod meretrici datur, repeti non possit secundum L. 4. §. 3. de Condict. ob turpem vel iniustam causam, wenn ihm die Umstände, unter welchen er damalen gelebet und welche zu der ganzen Abhandlung Anlas gegeben, wenn ihm sein Auftritt mit dem Präsidenten von Perkum, der umständige Untrag des Regierungs-Raths Palms u. bekannt gewesen wären, als worauf diese Stelle eine beissende Anspielung ist, die gewis fein und sinnreich genug angebracht worden.

Als Huber sein specimen Philosophiae Civilis & c. herausgab, widersetzte er sich demselben öffentlich. Es ist zu verwundern, daß er sich an einen Mann gewaget, der nicht nur sein Lehrer, sondern auch von so grossem Ruhm war, welcher die Verehrung der gantzen großen Welt an sich zog und der dabey sich selbst zu gros hielt, Widerspruch von jemanden zu ertragen. Leyser hat letzteres sehr schön geschildert: (24)

Er war ein Mann von gesetztem Wesen und scheuete niemanden, daher denn auch die damalige Fürstliche Räthe, die ihm so sehr zuwider waren, nicht ungeahndet von ihm wegkamen. Bey dem Epilog der 8ten Novelle schreibet Pollmann, (25) contrarium male practicatur hodie ab officialibus & praefectis nostrae ostfrisicae, ex quo non asymbolos, sed gratis in dativo casu conferuntur officia, quod merito abhorret Kettwig in noviter Bremae impresso & edito, hic autem Emdae concepto Tractatu de Ambitu antiquo & hodierno, cuius editioni quod intercesserint & restiterint quidam Aulici nec dum sufficiens ratio mihi in notuit.

Seine Schriften sind, de Ambitu antiquo & hodierno. Bremae 1695. de Veritate Philisophiae Hobbesianae contra Ulricum Huberum. und hat er noch vieles in der Handschrift nachgelassen, so aber alles verlohren gegangen ist. Diesen letzteren Tractat hat er seinem Freunde Gerhard Feltmann zugeschrieben. Er starb im Herbst 1733. und ist in der grossen Kirch zu Emden, in dem Chore, woselbst die Eheleute copuliret werden, begraben.

Er hat Sechs Kinder gezeuget, von welchem aber nur ein Sohn, mit dem Vater gleiches Namens, nicht aber gleicher Eigenschaft übrig geblieben ist; vielmehr ist es ein Mann, der zu gar keiner Bedienung gelanget ist, der nicht studiret hat, sondern von einigen ererbten Einkünften kümmerlich lebet. Sein Enkel aber ist ein ehrlicher Zwirnmacher in Emden. Es trifft hier wiederum die Anmerkung zu, welche ich aber bey dem Artikel Eppius aus dem Bayle gemachet habe.

Albertus

Fußnoten

(1) Man sehe Cadovii Memoriale Linguae Frisiae antiquae, Msopr. pag. mihi 270.

(2) Der eigentliche alte Ostfriesische Name ist Bahbe oder Base. Cadovius Seite 260.

(3) OstFrl. Historie Tom. 2. Seite 711.

(4) Mit welchem seinen Lehrer er nachhero, wie man unten sehen wird, Controversen geführet.

(5) Pag. 5. Alias autem contra adulatores aulicos (qui juxta Juven. fax. 4. de magnis majora lequuntur, & merito male audiunt, tanquam plusquam servicorrupti rei ut est videre. 2. Chronicon. 24. vers 2. & 17. cum seqq. Hosea 7. vers 3.) Principum & Comitum bactenus, per ques saepe quicquid libes licer.

(6) de Ludolff de Jure & Processu Cameral. Tis 43. num 14. Causa matrimonials neque per viam S. Q. neque per viam appellationis ad Cameram speciat, secilla inter subditos Imperii mora, quoad Catholicas coram Papa, quoad Augustae Confess. addictos coram horum Consistoriis dirimenda. cit. loc. num. 15 & 16.

(7) de Ludolff c. l. fit. 47. n. 17. Freyherr von Cramer in den Wetzlarischen Reben-Stunden im 120 Theil im 3ten Stück, sodann in denen Observat. Juris Universi Tom. IV. O. M L.

(8) Reinmann Einheit. zur Hist. der Gelehrs. 5ter Band Seite 210.

(9) Reinmann im 4ten Band Seite 621.

(10) Fächers Gelehrt. Lexicon im 2ten Band Art. Gundl. Seite 1279, 1280.

(11) Reinmann im 3ten Band S. 85. 86.

(12) Brucker im Ehren-Tempel der deutschen Gelehrsamkeit Seite 102. in der Anmerkung *

(13) Bayle Art. Joh. Fernel, Leib-Artzt Heinrichs des 2ten, Königs von Frankreich, Tom. 2. Seite 485. Anmerk. B. Er bekümmerte sich weder um Spiele, noch Spatzier-Gänge, noch Gastgebote, noch Unterredungen.

(14) Reinmann in der G. H. im 3ten Band S. 92.

(15) Sein itzo noch lebender ungefehr 80jähriger Sohn, von dessen eigener Wissenschaft ich alle Besonderheiten von diesem Manne erlernet habe, hat mir erzählet, daß einst um 6 Uhr des Abends ein Bauer gekommen und ihn sprechen, oder ihn consuliren wollen, daß er aber unerachtet der Bauer ihm einen Louisd’or bieten lassen, wenn es thun würde, dennoch sich dessen verwegert habe.

(16) Man hat mir erzählet, daß man es auf dem Schlos Wall fst von Wort zu Wort hören können, wenn diese beyde gegen einander gezanket hätten. Das Hofgericht war damals am Schlos-Wall, woselbst nun die Wohnung des Herrn General-Superintendenten ist.

(17) Part. 2. pag. 258.

(18) Duorum Fratrum Gerhardi & Theodori Feltmann Opera Juridica. Editit & praefatus est, Johannes Jacobus von Hasselt, ICrus Arnhemiae 1764. in fol. in Praefatione.

(19) Leipzig 1734.

(20) In Bibliothec. Jur. select. cap. 13. pag. 488. (Edit. 8.)

(21) In Media. ad ff. Tom, 9. sp. 622. med. I. pag. 899.

(22) Josefi Gabaleonis Comitis Sarmatorii ad L. F de Ambitu Commentatio Editio 2nda. Lipsia 1744. in 4. Allerneueste Nachrichten von Juristischen Büchern (Jena und Leipzig 1744. in 8.) im 4ten Bande im 27 Theil Seite 184 bis 193.

(23) Am angezogenem Orte Med. II. Seite 900.

(24) Med. ad ff. Vol. 2. spec. 130. Maxima sunt Hubert in Jurisprudentiam merita. Qui scripta eius legunt ingenium viri doctri aunque non possunt non ***. At, ut Juvenalis verbu ex Saryra 6. mea factam, cum magnis  [***]

(25) In Racemationibus ad lust. pag. 255.